Deckbedingungen / Breeding conditions*

Deckbedingungen/Breeding conditions

Unsere Deckstation ist als Besamungsstation nach den EU-Richtlinien anerkannt.
Alle Stuteneigentümer, die unsere Hengste benutzen, erkennen nachstehende Bedingungen an. Im Übrigen gelten die Deck- bzw. Besamungsbedingungen des Hannoveraner Verbandes.
Hengste, insbesondere Junghengste, die im ersten Deckeinsatz stehen, werden erst nach abgelegter und bestandener HLP ins Hengstbuch 1 eingetragen. Erst danach kann eine vollständige Registrierung der Fohlen erfolgen. Sollte ein Hengst den Eintrag ins Hengstbuch 1 nicht schaffen, können von dem Zuchtverband nur Geburtsbescheinigungen ausgestellt werden. Das Risiko trägt ausschließlich der Züchter.

Die Decksaison beginnt am 15.02.2024 und  endet   am 31.07.2024.
 Um Ihre Samenbestellung noch am selben Tage versenden zu können, muss diese bis spätestens 10.00 Uhr bei uns eingegangen sein – telefonisch oder über unsere Internetseite www.hengststation-schult.de. Nutzen Sie bitte das jeweilige Samenbestellformular des gewünschten Hengstes.
Aus der Samenbestellung müssen folgende Angaben ersichtlich sein (liegen diese nicht vollständig vor, ist kein Samenversand möglich):

• Gewünschter Hengst
• Name, vollständige Anschrift und   Tel-Nr. des Stutenbesitzers
• Zuchtverband mit Mitgliedsnr., dem die Besamung gemeldet werden soll
• Genaue Versandanschrift
• Angaben zur Stute (Name, Lebensnr., Abstammung, Alter, Farbe, Abzeichen)
• Name und vollständige Anschrift des Tierarztes, der die Besamung vornimmt.
Die Deckscheine sind zu Beginn der Decksaison beim Hengsthalter (nicht beim Tierarzt) einzureichen! Das Deckgeld ist bei der ersten Besamung fällig.

Alle Decktaxen und Pensionsgelder verstehen sich zzgl. der gesetzl. MwSt. in Höhe von 7%.

Der Samenversand ins Ausland erfolgt nur gegen Vorkasse.
Sollte ein Hengst im Laufe der Decksaison aus besonderen Gründen (Turniereinsatz, Krankheit usw.) kurzfristig nicht zur Verfügung stehen, kann, wenn möglich, TG-Sperma eingesetzt oder auf Wunsch ein anderer Hengst der Station genutzt werden. Ein Anspruch auf Rückzahlung des Deckgeldes besteht nicht.

Für die Unterbringung der Stuten stehen geräumige
Boxen und gute Weiden zur Verfügung. Der Tagessatz für Stuten beträgt 14,00 Euro zzgl. Mwst., für Stuten mit Fohlen 17,00 Euro zzgl. Mwst. Die Unterstellung erfolgt auf Gefahr des Eigentümers.

Der Eigentümer der Stute bzw. des Pferdes erklärt sich damit einverstanden, dass bei Bedarf unser Tierarzt zu seinen Lasten hinzugezogen wird, sofern der Hengsthalter dieses für zweckdienlich hält. Diese Kosten werden gesondert in Rechnung gestellt. Besamungen erfolgen nur nach Follikelkontrolle durch den Vertragstierarzt der Station. Tupferproben sind erforderlich, außer bei 3-jährigen Maiden- und Fohlenstuten.

Für die Stuten, die nicht aufgenommen bzw. resorbiert haben, wird das halbe bezahlte Deckgeld des Vorjahres angerechnet, sofern die Decktaxe nicht gesplittet ist und die tierärztliche Bescheinigung bis zum 1. 10. vorliegt. Liegt eine Bescheinigung nicht vor, ist einen Anrechnung leider nicht möglich. Für Stuten, die nach dem 15.07. des jeweiligen Jahres erstmalig besamt und nicht tragend geworden sind, erhalten Sie im Folgejahr 100 % Deckgeldermäßigung. Beachten Sie bitte, dass auch hier die tierärztliche Bescheinigung bis zum 01. 10. 2024 vorliegen muss.

Bei den Hengsten, für die das Decktaxensplitting angeboten wird, besteht kein Anspruch einer Erstattung oder Gutschrift auf den ersten Teil der Besamungstaxe. Bei Nichtträchtigkeit der Stute muss uns bis spätestens 01. 10. 2024 eine entsprechende Bescheinigung vorliegen. Ansonsten wird das volle Deckgeld fällig!

Das Tiefgefriersperma ist nur für den Einsatz in der konventionellen künstlichen Besamung oder durch Embryotransfer einzusetzen. Die Verwendung des Samens für ICSI oder andere fortgeschrittene Fortpflanzungstechniken ist nur nach vorheriger Absprache zulässig.
Wenn Embryotransfer gewählt wird, muss dies vor der ersten Besamung angemeldet werden. Bitte beachten Sie, dass beim Embryotransfer das Deckgeld für jeden angewachsenen Embryo zu entrichten ist. Bei mehreren erfolgreichen Spülungen wird selbstverständlich ein Nachlass gewährt. Die Embryospülungen müssen zwingend dokumentiert werden. Die Vorlage eines Spülprotokolls (Aufstellung aller Spülungen, auch wenn kein Embryo gewonnen wurde und die Angabe der Empfängerstuten) muss bis zum 1. 10. bei uns eingereicht werden.

* Änderungen und Irrtümer vorbehalten