Deckbedingungen

Deck- und Besamungsbedingungen

Unsere Deckstation ist als Besamungsstation nach den EU-Richtlinien anerkannt.
Alle Stuteneigentümer, die unsere Hengste nutzen, erkennen die nachstehenden Bedingungen an. Darüber hinaus gelten die Deck- bzw. Besamungsbedingungen des Hannoveraner Verbandes.

Hengstbuch-Eintragung & Fohlenregistrierung

  • Hengste, insbesondere Junghengste, die im ersten Deckeinsatz stehen, werden erst nach bestandener HLP ins Hengstbuch I eingetragen.
  • Erst danach kann eine vollständige Registrierung der Fohlen erfolgen.
  • Sollte ein Hengst den Eintrag ins Hengstbuch I nicht schaffen, stellt der Zuchtverband nur eine Geburtsbescheinigung aus. Das Risiko trägt ausschließlich der Züchter.

Decksaison 2025

Zeitraum: 15.02.2025 – 31.07.2025

Samenbestellung

  • Um eine tagesgleiche Versendung zu gewährleisten, muss die Bestellung bis spätestens 10:00 Uhr telefonisch oder über unsere Website www.hengststation-schult.de eingehen.
  • Bitte nutzen Sie das jeweilige Samenbestellformular des gewünschten Hengstes.
Erforderliche Angaben: (Bestellungen ohne vollständige Angaben können nicht bearbeitet werden!)
  • Gewünschter Hengst
  • Name, vollständige Anschrift und Telefonnummer des Stutenbesitzers
  • Zuchtverband mit Mitgliedsnummer, an den die Besamung gemeldet werden soll
  • Genaue Versandanschrift
  • Angaben zur Stute:
    • Name
    • Lebensnummer
    • Abstammung
    • Alter
    • Farbe & Abzeichen
  • Name und vollständige Anschrift des Tierarztes, der die Besamung vornimmt

Deckscheine & Kosten

  • Die Deckscheine sind zu Beginn der Decksaison beim Hengsthalter (nicht beim Tierarzt) einzureichen!
  • Das Deckgeld ist bei der ersten Besamung fällig.
  • Alle Decktaxen und Pensionsgelder verstehen sich zzgl. 7 % MwSt.
  • Der Samenversand ins Ausland erfolgt nur gegen Vorkasse.

Verfügbarkeit der Hengste

  • Sollte ein Hengst während der Decksaison aufgrund von Turniereinsatz, Krankheit o. Ä. nicht zur Verfügung stehen, kann TG-Sperma eingesetzt oder ein anderer Hengst der Station genutzt werden.
  • Ein Anspruch auf Rückerstattung des Deckgeldes besteht nicht.

Unterbringung der Stuten

  • Geräumige Boxen und gute Weiden stehen zur Verfügung.
  • Tagessätze:
    • Stuten: 14,00 € zzgl. MwSt.
    • Stuten mit Fohlen: 17,00 € zzgl. MwSt.
  • Die Unterbringung erfolgt auf Gefahr des Eigentümers.

Tierärztliche Betreuung & Besamung

  • Der Stuteneigentümer erklärt sich damit einverstanden, dass bei Bedarf unser Tierarzt auf seine Kosten hinzugezogen wird, sofern der Hengsthalter dies für erforderlich hält.
  • Diese Kosten werden gesondert in Rechnung gestellt.
  • Besamungen erfolgen nur nach Follikelkontrolle durch den Vertragstierarzt der Station.
  • Tupferproben sind erforderlich, außer bei 3-jährigen Maiden- und Fohlenstuten.

Regelungen bei Nichtträchtigkeit

  • Stuten, die nicht aufgenommen oder resorbiert haben, erhalten 50 % des gezahlten Deckgeldes des Vorjahres angerechnet, sofern:
    • die Decktaxe nicht gesplittet ist, und
    • eine tierärztliche Bescheinigung bis zum 01.10. vorliegt.
    • Liegt keine Bescheinigung vor, ist eine Anrechnung nicht möglich.
  • Stuten, die nach dem 15.07. erstmalig besamt wurden und nicht tragend sind, erhalten im Folgejahr 100 % Deckgeldermäßigung.
    • Auch hier ist eine tierärztliche Bescheinigung bis zum 01.10.2025 erforderlich.

Decktaxensplitting & Erstattungen

  • Bei Hengsten mit Decktaxensplitting besteht kein Anspruch auf Erstattung oder Gutschrift des ersten Teils der Besamungstaxe.
  • Bei Nichtträchtigkeit der Stute muss eine Bescheinigung bis spätestens 01.10.2025 vorliegen.
    • Andernfalls wird das volle Deckgeld fällig!

Tiefgefriersperma & Embryotransfer

  • Das Tiefgefriersperma darf ausschließlich für:
    • konventionelle künstliche Besamung
    • Embryotransfer verwendet werden.
  • Nicht erlaubt ist der Einsatz für:
    • ICSI oder andere fortgeschrittene Fortpflanzungstechniken.
  • Bei Embryotransfer muss dies vor der ersten Besamung angemeldet werden.
    • Das Deckgeld ist für jeden angewachsenen Embryo zu entrichten.
    • Bei mehreren erfolgreichen Spülungen wird ein Nachlass gewährt.
    • Zwingend erforderlich ist die Dokumentation der Embryospülungen.
    • Ein Spülprotokoll (inkl. aller Spülungen, auch wenn kein Embryo gewonnen wurde, sowie die Angabe der Empfängerstuten) muss bis zum 01.10. eingereicht werden.

* Aufgrund von Turniereinsätzen kann es sein, dass Escaneno, Vjento oder Feinschmecker etwas früher aus dem Deckeinsatz genommen werden müssen, oder sich die Verfügbarkeit von Frischsamen verzögert. Wir halten Sie über unsere Homepage auf dem Laufenden. Gerne können Sie uns aber auch im Vorfeld kontaktieren, um Engpässe zu vermeiden.